DSGVO

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

für Bewerber, vermittelte und überlassene Arbeitskräfte

Im Rahmen Ihres Bewerbungsprozesses bzw. Arbeitsverhältnisses werden die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten (z.B. Lebenslauf, Notfallkontakte) sowie jene, die aufgrund des Dienstverhältnisses anfallen (z.B. Gehaltsdaten, Krankenstände, Pflegeurlaub, Karenzzeiten), verarbeitet.

                                                                                                          

Allgemeine Datenverarbeitung im Rahmen des Bewerbungsprozesses oder Arbeitsverhältnisses.

Die Verarbeitung und Übermittlung der Daten erfolgt für die Lohn-, Gehalts-, Entgeltsverrechnung und Einhaltung von Aufzeichnungs-, Auskunfts- und Meldepflichten, soweit dies auf Grund von Gesetzen oder Normen kollektiver Rechtsgestaltung oder arbeitsvertraglicher Verpflichtungen jeweils erforderlich ist, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen bzw durchführen. Dies gilt sinngemäß für alle freiwilligen Sozialleistungen des Arbeitgebers sowie für externe Bildungs- und Weiterbildungsangebote.

 

Ihre Daten werden uns entweder direkt von Ihnen zur Verfügung gestellt oder wir erheben

Ihre Daten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses.

 

Eine Übermittlung der im jeweiligen Einzelfall relevanten Daten erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen bzw. vertraglicher Vereinbarung an folgende Stellen:

  • Lohnverrechnung (extern)
  • Sozialversicherungsträger (einschließlich Betriebskrankenkassen);
  • Bauarbeiter- Urlaubs- und -Abfertigungskasse;
  • Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumsservice) z.B. gemäß § 16 BEinstG;
  • Finanzamt;
  • Betriebliche Vorsorgekassen (BV-Kassen) gemäß § 11 Abs 2 Z 5 und § 13 BMSVG;
  • Lehrlingsstelle gemäß §§ 12 und 19 BAG und Berufsschulen;
  • Arbeitsmarktservice;
  • Arbeitsinspektorat, Verkehrs-Arbeitsinspektion und Land- und Forstwirtschaftsinspektion, insbesondere gemäß § 8 Arbeitsinspektionsgesetz;
  • Gemeindebehörden und Bezirksverwaltungsbehörden in verwaltungspolizeilichen Agenden (Gewerbebehörde, Zuständigkeiten nach ASchG usw.);
  • gesetzliche Interessenvertretungen;
  • Betriebsärzte;
  • Kunden und Interessenten des Auftraggebers;
  • Bildungs- und Weiterbildungsanbieter;
  • Wahlvorstand für Betriebsratswahlen;
  • Organe der betrieblichen Interessenvertretung (insbesondere Betriebsrat gemäß § 89 ArbVG, Sicherheitsvertrauensperson nach § 10 ASchG, Jugendvertrauensperson gemäß § 125 ff ArbVG und Behindertenvertrauensperson gemäß § 22a BEinstG);
  • Betriebsratsfonds gemäß § 73 Abs 3 ArbVG;
  • Bundesanstalt Statistik Austria gemäß § 9 Bundesstatistikgesetz
  • Rechtsvertreter;
  • Gerichte;
  • Gläubiger der betroffenen Person sowie sonstige an der allenfalls damit verbundenen Rechtsverfolgung Beteiligte, auch bei freiwilligen Gehaltsabtretungen für fällige Forderungen;
  • mit der Auszahlung an die betroffene Person oder an Dritte befasste Banken;
  • vom Arbeitnehmer angegebene Gewerkschaft, mit Einwilligung der betroffenen Person;
  • Mitversicherte;
  • Versicherungsunternehmen im Rahmen einer bestehenden Gruppen- oder Einzelversicherung
  • Betreiber der Betriebskantine;
  • EDV-Dienstleister

 

 

Datenverarbeitung für Zwecke der Verwaltung und Sicherheit des Systems 

Aufgrund der geltenden gesetzlichen Datensicherheitsbestimmungen werden eine Reihe Ihrer Daten für die Verwaltung und Sicherheit des Systems verarbeitet, wie etwa zur Verwaltung von Benutzerkennzeichen, die Zuteilung von Hard- und Software an die Systembenutzer sowie für die Sicherheit des Systems. Dies schließt automationsunterstützt erstellte und archivierte Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten mit ein. Ohne diese Datenverarbeitung ist ein sicherer Betrieb des Systems und damit eine Beschäftigung in unserem Unternehmen nicht möglich.

 

 

Veröffentlichung beruflicher Kontaktdaten auf der Firmen-Website

Zur Kontaktaufnahme durch Kunden und Lieferanten werden berufliche Kontaktdaten von Mitarbeitern mit Außenkontakt im Internet veröffentlicht. Dies erfolgt aus unserem berechtigten Interesse an einem reibungslosen Geschäftsablauf. Wenn Sie das aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht wollen, können Sie gegen die Veröffentlichung Widerspruch einlegen.

 

Datenverarbeitung im Falle von Arbeitsrechtsstreitigkeiten

Kommt es während aufrechten Arbeitsverhältnisses oder nach Beendigung zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, werden die für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Daten an Rechtsvertreter und Gerichte/Behörden übermittelt.

 

Verarbeitung freiwilliger Angaben - Einwilligung

Die Angabe Ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit erfolgt freiwillig und auf Grundlage Ihrer Einwilligung, wenn Sie den Gewerkschaftsbeitrag über den Arbeitgeber abführen lassen.

Die Angabe der Notfallkontakte erfolgt freiwillig und auf Grundlage Ihrer Einwilligung.

Die Veröffentlichung Ihres Fotos im Intranet/auf der Firmen-Website erfolgt freiwillig und auf Grundlage Ihrer Einwilligung. 

 

Alle Einwilligungen können unabhängig voneinander jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf hat zur Folge, dass wir Ihre Daten ab diesem Zeitpunkt zu oben genannten Zwecken nicht mehr verarbeiten, und somit die entsprechenden Rechte, Vorteile etc. nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Für einen Widerruf wenden Sie sich bitte an: office@star-personal.at 

 

Die Daten werden zur Erbringung von [z.B. Help-Desk-Diensten, Cloud-Diensten, Recruiting-Plattform] an einen Auftragsverarbeiter weitergegeben.

 

Speicherdauer

Wir speichern Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, und zwar betreffend:

  • die Vertragsabwicklung für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, danach sieben Jahre (mit und ohne Historierung).
  • Ansprüche auf Ersatz wegen diskriminierender Ablehnung einer Bewerbung nach §§ 15 Abs 1 und 29 Abs 1 GlbG sowie § 7k Abs 1 iVm Abs 2 Z 1 BEinstG: 6 Monate ab dem Tag, an dem die Ablehnung zugegangen ist bzw. 7 Monate ab Bewerbungseingang. Mit Einwilligung des Bewerbers auch länger („Evidenzhaltung“).
  • Lohnsteuer- und Abgabenpflicht nach § 132 Abs 1 BAO: 7 Jahre ab Ende des jeweils für die Daten relevanten Kalenderjahres.
  • Aufzeichnungen und Berichten über Arbeitsunfälle nach § 16 ASchG: mind. 5 Jahre ab dem Tag des Arbeitsunfalles.
  • des Anspruches auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses nach § 1478 ABGB: 30 Jahre ab Beendigung des Dienstverhältnisses.

 

Weitere Einwilligung seitens Arbeitnehmer: 

  • Die Lohnzettel werden per E-Mail verschickt, ist keine E-Mail vorhanden, oder ist diese nicht gewünscht wird der Lohnzettel per Post übermittelt.
  • Die Nutzung von Internetdiensten wie WhatApp, Facebook-Messenger sowie andere Medien sind für die Übermittlung von Informationen und Daten für die Ausübung der Arbeit akzeptiert.

In allen Punkten wurde über die datenschutzrechtlichen Bedenken aufgeklärt.

 

Ihre Rechte

Ihnen steht grundsätzlich ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich bitte an uns.

Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Datenschutzbehörde beschweren.

 

Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten: 

Star-Personal 24 e.U. 

Netzgasse 1A

A-2320 Schwechat

office@star-personal.at

+43 676 783 52 35      

 

© Star-Personal 24 e.U. 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.